Kosten
Grundsätzlich besteht für volljährige Privatversicherte und Heilfürsorgeberechtigte die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die private Krankenkasse, Beihilfe oder sonstigen Träger der Heilfürsorge. Zudem ist eine Bezahlung auf Selbstzahlerbasis möglich.
Selbstzahler
Sie können bei mir eine Psychotherapie auch auf eigene Kosten durchführen lassen. Sie sind dann frei von den geregelten Abläufen eines Antragsverfahrens. Die Kosten für spezifische Angebote wie Paartherapie, Coaching oder Supervision werden grundsätzlich nicht von den Kassen erstattet. Mein Honorar für eine Sitzung orientiert sich an der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten“ (GOP).
Private Krankenversicherung (PKV)/ Beihilfe
Sie können sofort mit mir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Die Kosten für die 4 probatorischen Gespräche werden erstattet. Danach muss ein Antrag auf Bewilligung der ambulanten Psychotherapie gestellt werden.
Häufig benötigen Sie sowohl von der privaten Krankenversicherung als auch von der Beihilfe gesonderte Antragsformulare, die Ihnen per Post zugeschickt werden oder die Sie selbst aus dem Internet herunterladen können. Zudem soll in einigen Fällen bei der Aufnahme einer Psychotherapie bei einem nicht-ärztlichen Therapeuten ein ärztlicher Konsiliarbericht von Ihrem Hausarzt ausgefüllt werden. Dort wird in einem Formblatt vermerkt, ob weitere körperliche Erkrankungen vorliegen und ob es Gründe gibt, die gegen eine psychotherapeutische Behandlung sprechen.
Mein Honorar richtet sich auch hier nach der offiziellen „Gebührenordnung für Psychotherapeuten“ (GOP).
Heilfürsorge (z.B. Soldaten der Bundeswehr)
Die Behandlung erfolgt nach der offiziellen „Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium für Verteidigung“. Um Soldaten nach Maßgabe des Vertrages zu behandeln, ist ein Nachweis des Soldaten, dass ein kassenzugelassener Psychotherapeut nicht zur Verfügung steht, nicht notwendig.
Der Soldat soll zum ersten Termin dem Psychotherapeuten den „Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung“ (San/BW/0218) mitbringen. Auf dieser Grundlage werden die 5 probatorischen Sitzungen abgerechnet. Für die weitere Behandlung wird ein Antrag beim Truppenarzt gestellt. Die Kosten werden von der Bundeswehr übernommen.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Eine Kostenübernahme über die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich. Ich arbeite in einer Privatpraxis. Das sog. Kostenerstattungsverfahren wird in meiner Praxis nicht angeboten.

